Bei der Totalrevision des Lebensmittelrechts, das per 01.05.2017 in Kraft gesetzt wurde, sind einige grundlegende Änderungen vorge-nommen worden, wie die Abkehr vom Positiv-Prinzip, das Höchst-wertkonzept mit Höchstwerten anstelle von Toleranz- und Grenzwer-ten sowie die Einführung des Vorsorgeprinzips. Die Umsetzung die-ser Änderungen ist mit einem Unterstützungsprojekt begleitet wor-den. Mit der Evaluation wurde geprüft, ob das Projekt erfolgreich war, wie die Umsetzung bis anhin erfolgt ist und wo allenfalls weiterer Handlungsbedarf besteht. Aufgrund der Erkenntnisse aus den Befra-gungen und Analysen hat das Evaluationsteam zehn Empfehlungen formuliert. Diese betreffen sowohl die Praxis als auch die Rechtsset-zung und richten sich an das BLV wie auch an die kantonalen Vollzugsstellen.
Projektziele:
- Orientierungs- und handlungsrelevantes Wissen in Bezug auf die Zielerreichung des Projekts "Umsetzung LRe 2017".
- Aussagen zur Art und Weise der Umsetzung, den damit verbundenen Schwierigkeiten und den ersten Wirkungen des neuen Lebensmittelrechts.
- Hinweis auf allfälligen weiteren Revisionsbedarf des LMG und der entsprechenden Verordnungen.
- Realistische Empfehlungen zum weiteren Vorgehen