Durch die ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) wurde die Arzneimittel-Abgabekategorie C aufgehoben. Nebst der dadurch bedingten Umteilung der Arzneimittel der früheren Abgabekategorie C in die Abgabekategorie B oder D erfolgte eine Umteilung gewisser Arzneimittel der Kategorie D in die Kategorie E.
Mit der Motion 19.3005 "Keine zusätzlichen Kosten für unser Gesundheitswesen infolge der Listenumteilung von bisher frei verkäuflichen Arzneimitteln der Liste C in die Liste B" fordert die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats, dass bei der Umsetzung des Heilmittelverordnungspaket IV durch Swissmedic und das Bundesamt für Gesundheit (BAG), insbesondere durch die Umteilung der Arzneimittel der Liste C in die Liste B, keine zusätzlichen Kosten und Aufwände für das Gesundheitssystem entstehen. Der Bundesrat hat das BAG beauftragt, eine Gesamtbetrachtung der Gesamtkosten der ordentlichen Revision des HMG hinsichtlich der Neugestaltung der Medikamenteneinteilung vorzunehmen.