Das Bundesgesetz vom 26. September 2014 betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (Krankenversichersicherungsaufsichtsgesetz, KVAG,
SR 832.12) und die dazugehörige Verordnung vom 18. November 2015 betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung, KVAV,
SR 832.121) sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Die neue Regulierung enthält Bestimmungen unter anderem im Bereich der finanziellen Sicherheit und der Unternehmensführung der Versicherer sowie der Befugnisse und Kompetenzen der Aufsichtsbehörde. Damit soll die Aufsicht zum Schutz der sozialen Krankenversicherung und ihrer Versicherten gestärkt und die Transparenz bei den Versicherern erhöht werden.
In seiner Antwort auf die Ip Hegglin (
20.3519) hat der Bundesrat angekündigt, die seit Inkrafttreten gemachten Erfahrung zu sammeln und zu analysieren, um das neue Gesetz zu beurteilen und dazu einen Bericht auszuarbeiten. Um die Berichterstattung des Bundesrates im Zusammenhang mit der Ip Hegglin (20.3519) zu ermöglichen, untersucht die externe Evaluation die Umsetzung und Wirksamkeit der Regulierung und zeigt das Optimierungspotential in Form von Empfehlungen auf.