Eine Scheidung führt in der Regel nicht zum Verkauf des Landwirtschaftsbetriebes ausserhalb der Familie. In den meisten Fällen kann ein Ehegatte den Betrieb nach der Scheidung als Selbstbewirtschafter/in weiterführen. Frauen sind häufiger bereit auf ihre Ansprüche zu verzichten als Männer, wobei der Erhalt des Landwirtschaftsbetriebes der wichtigste Grund darstellt. Allen Schwierigkeiten zum Trotz sind heute vier von fünf geschiedenen Bäuerinnen und Bauern mit der allgemeinen Situation zufrieden oder sehr zufrieden. Die Zufriedenheit steigt an, je länger die Scheidung zurückliegt.
Erstell wurden ein 16-seitiges Sonderheft der UFA-Revue 2/2020 (Auflage 70’500 Exemplare) und Online-Dossier, sowie eine Scheidungshotline am 16.3.2020 errichtet mit je einer Anwaltsperson in der Deutsch- und Westschweiz.
Das Projekt wurde um 18 Monate verzögert und ein Nachtragskredit von 12'000 CHF vom BLW gesprochen aufgrund umfangreicher und aufwändiger Abklärungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Erkenntnisse.