Integrierende Bestandteile des vorliegenden Vertrages sind in nachstehender Rangfolge:
a) die vorliegende Vertragsurkunde inkl. allfälliger Nachträge dazu;
b) die Ausschreibungsunterlagen vom 11.05.2021 insbesondere das Pflichtenheft der Auftraggeberin;
c) das Dokument „Allgemeine Vertragsbestimmungen des Bundes für Forschungsverträge“, (Ausgabe Juni 2010, Stand 2021), im Folgenden: „AGB“:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html;
d) die Offerte der Auftragnehmerin vom 10.06.2021 für Teilprojekt 1;
e) die Offerte der Auftragnehmerin vom 04.06.2021 für Teilprojekt 2.