Am 14. Juni 2019 wurde das Postulat Moret 19.3621 «Begleitung von Frauen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frau und Mann. Wie sieht die Zukunft der Beratungsstellen aus?» eingereicht.
Link zur Geschäftsdatenbank des Schweizer Parlaments: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193621
In seiner Stellungnahme vom 4. September 2019 hat sich der Bundesrat für die Ablehnung des Postulats ausgesprochen.
Am 18. Juni 2020 wurde das Postulat durch den Nationalrat angenommen.
Das Postulat verlangt, dass ein Bericht zum Beratungsangebot zur Erleichterung der beruflichen Wiedereingliederung von Frauen, die ihre berufliche Tätigkeit zugunsten familiären Aufgaben unterbrochen haben, erarbeitet wird.
Im Bericht sollen folgende Aspekte enthalten sein:
- Ausführungen zur Situation der elf Beratungsstellen, die seit 1.1.2019 nicht mehr mit Finanzhilfen nach Art. 15 GlG unterstützt werden,
- eine Übersicht zu den von den Standortkantonen dieser Beratungsstellen ergriffenen Massnahmen zur Weiterführung der Angebote,
- eine Analyse zu den Bedürfnissen hinsichtlich Beratung und Begleitung von Frauen in den von Risiken geprägten Momenten ihrer Leben (Schwangerschaft, Geburt, beruflicher Wiedereinstieg, berufliche Neuorientierung usw.).
Das EDI wurde mit der Erstellung des Berichts beauftragt. Die Federführung liegt beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG.