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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
8T20/20.0085.PJ
Projekttitel
Herausforderung Sanierung Wasserkraft 2

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)

Sanierung Wasserkraft, Schwall und Sunk, Gechiebetrieb, Fischgängigkeit, Monitoring, ökologische Indikatoren

Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Der Bundesrat hat am 24. September 2010 beschlossen, das angepasste Gewässerschutztgesetz "Renaturierung der Gewässer" per 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Die Änderungen wurden als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" vom Parlament im Dezember 2009 beschlossen. Die Änderungen im Gesetz betreffen u.a. die Planung und Umsetzung von Massnahmen zur Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung (Schwall/Sunk, Geschiebe, Durchgängigkeit für Fische). Die Finanzierung dieser Massnahmen wird im Energiegesetz und -verordnung geregelt.
Die Kantone sind nach Artikel 83b GSchG verpflichtet, die notwendigen Sanierungsmassnahmen zur Beseitigung von Beeinträchtigungen durch Schwall und Sunk sowie durch einen gestörten Geschiebehaushalt bei bestehenden Anlagen zu planen und die Fristen für deren Umsetzung festzulegen. Gleichzeitig mit der Planung der Sanierungsmassnahmen in den Bereichen Schwall und Sunk sowie Geschiebe planen die Kantone auch Massnahmen, die im Interesse der Fischerei gemäss Artikel 10 BGF von Inhabern von Wasserkraftwerken getroffen werden müssen. Die Dringlichkeit der Sanierung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigungen und dem ökologischen Potential des betroffenen Gewässers. Die Kantone reichen die Planung bis zum 31. Dezember 2014 beim Bund ein. Bei Einhaltung der Planungsfrist erhalten die Kantone Abgeltungen für die erfolgte Planung (Art. 62c GSchG).
Inhaber der Anlagen sind anschliessend verpflichtet, die Sanierung nach den Vorgaben von Artikel 39a und Artikel 43a GSchG innert einer Frist von 20 Jahren nach Inkrafttreten dieser Bestimmung durchzuführen. Inhaber von Wasserkraftanlagen erhalten von Swissgrid durch Zuschlag von 0.1 Rp/kWh die Sanierungskosten vollständig entschädigt.

In dieser Aktivität laufen alle Arbeiten im Bereich Forschung im Zusammenhang mit der Sanierung Wasserkraft (Beseitigung der Beeinträchtigungen durch Schwall und Sunk und den gestörten Geschiebehaushalt, Wiederherstellung der Fischwanderung). Dies betrifft einerseits die Erarbeitung der Grundlagen (outils pour la mise en oeuvre, notamment les aides à l'exécution, améliortion et  transfert des connaissances, communication, information et mise en réseau  des acteurs) und andererseits die Begleitung, Beurteilung und Finanzierung der Sanierungsmassnahmen.

Die Sanierungsmassnahmen werden direkt durch dem Fond "ex-Swissgrid" bezahlt. Die Finanzierung der anderen Arbeiten  (wissenschaftliche Grundlagen, Beurteilung der Sanierungsprojekte) sind durch das BAFU gesichert über den finanziellen Transfer  von Swissgrid zum BAFU.

Projektziele
(Deutsch)
Das Ziel dieser Aktivität ist es, wissenschaftliche Kenntnisse zu entwickeln und optimal zu nutzen um Anlagen zur Wasserkraftnutzung zu sanieren.
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Zugehörige Dokumente