Die Zwischenevaluation konzentrierte sich auf die 4 Sofortmassnahmen, die 9 Synergiemassnahmen sowie die 15 Pilotprojekte, die bis 2021 teilweise umgesetzt oder zumindest gestartet worden waren. Die Evaluation der Massnahmen mit Pilotprojekten erfolgte direkt über die Pilotprojekte. Die Zwischenevaluation der einzelnen Sofortmassnahmen, Synergiemassnahmen und Pilotprojekte wurde auf vier Module aufgeteilt. Die Projekte der Module 1-3 wurden durch externe Expertinnen und Experten untersucht. Ein viertes Modul evaluierte diejenigen Synergiemassnahmen und Pilotprojekte, die bis zum Zeitpunkt der Zwischenevaluation am wenigsten weit fortgeschritten waren.
Die Zwischenevaluation orientierte sich an folgenden vier Leitfragen:
- I. Wie weit ist die Umsetzung der Projekte des AP SBS fortgeschritten im Vergleich zu den Planungsvorgaben?
- II. Wie sind die Qualität der Umsetzung und die Wirksamkeit der Projekte zu beurteilen? (Leitindikatoren)
- III. Welche Gründe bestimmen die Güte der Umsetzung und der Wirkungen?
- IV. Welche Erkenntnisse lassen sich für die Phase II ableiten?
Die Berichterstattung an den Bundesrat ist in Vorbereitung.