Bei der heroingestützten Behandlung (HeGeBe) handelt es sich um eine substitutionsgestützte Behandlung bei Opioidabhängigkeit. Diese ist geregelt im Betäubungsmittelgesetz (BetmG, SR 812.121) und der zugehörigen Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV, SR 812.121.6). Das revidierte BetmG ist seit dem 1. Juli 2011 in Kraft.
Das BAG hat seine Vollzugsaufgaben betreffend HeGeBe bereits im Rahmen der 2017–2018 durchgeführten «Evaluation spezifischer Vollzugsaufgaben des BAG im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG)» überprüft.
Die Situationsanalyse baut auf den Erkenntnissen aus der Evaluation auf, jedoch liegt der Fokus auf der Umsetzung der HeGeBe. Die Situationsanalyse untersucht die drei Hauptfragen nach dem Stand der Umsetzung, aktuellen und künftigen Herausforderungen sowie allfälligem Optimierungspotenzial der HeGeBe.