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Forschungsstelle
BWO
Projektnummer
0755000458
Projekttitel
Monitoring Geschäftsmieten Umfrage 2020

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Umfrage, Geschäftsmieten, Pandemie, Corona, Monitoring
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Durch den aufgrund des Coronavirus bedingten «Lockdown» des öffentlichen Lebens im Frühjahr 2020 wurden viele Geschäfte und persönliche Dienstleister in ihrer Tätigkeit stark eingeschränkt oder es kam zu vorübergehenden Betriebsschliessungen. Daraus ergaben sich einerseits für die Mieter von Geschäfts-Iiegenschaften Einkommensverluste und in der Folge schwer tragbare Fixkosten. Andererseits sahen sich die Vermieter trotz Mietausfall mit weiterlaufenden Kosten konfrontiert, beispielsweise in Form von Aufwendungen für Hypothekarzinsen oder Unterhalt.
Das BWO leitet seit dem 25. März eine vom Departementschef WBF eingesetzte Task Force «Mietrecht und Corona-Krise», die nun zur «Arbeitsgruppe Geschäftsmieten» umbenannt wurde, da sie sich vor allem mit Fragen rund um die Geschäftsmieten befasst.
Der Bundesrat beauftragte am 8. April 2020 das WBF (BWO, SECO), zusammen mit dem EFD (EFV) ein Monitoring der Situation der Geschäftsmieten vorzunehmen.
Projektziele
(Deutsch)
Ziel dieser Umfrage ist es, ein Verständnis über die freiwillig getroffenen Regelungen betreffend Mieten bei Geschäftsliegenschaften zu erhalten. Dazu sollen beide betroffenen Parteien befragt werden.
Abstract
(Deutsch)

Die repräsentative Umfrage von gfs.bern kam zum Schluss, dass der Anteil der Mieterinnen und Mieter, die im Zusammenhang mit den verordneten Schliessungen Schwierigkeiten haben, ihre Miete zu bezahlen, in den Wochen des Lockdowns von 6 auf 33 Prozent gestiegen ist. Dies trifft vor allem auf die Westschweiz und auf das Tessin zu. Die Umfrage zeigte auch, dass die Mehrheit der Mietparteien (rund 60 %) entlastende Lösungen gesucht – und mehrheitlich auch gefunden haben. Einigungen kamen wesentlich häufiger zustande als Nichteinigungen; für die Mieterseite beträgt das Verhältnis von Einigungen zu Nichteinigungen 3 zu 2, für die Vermieterseite 9 zu 1. Der allergrösste Teil der Einigungen kam vor den Parlamentsentscheiden vom Juni 2020 zustande. In nahezu drei von vier Fällen handelte es sich bei den Einigungen um Mietzinsreduktionen.

Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)