Die Bedeutung der beiden primären Zweck des HFG – Schutz des Menschen und Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Forschung – wird über die relevanten Artikel des HFG und seiner ausführenden Verordnungen hinaus meist implizit vorausgesetzt. Mit der beabsichtigten Stakeholderbefragung sucht das BAG herauszufinden, was die an der Humanforschung Beteiligten unter den beiden Zwecken des HFG genauer verstehen.
Es soll systematisch erhoben werden, was Forschende und Forschungsinstitutionen, Patientenorganisationen sowie im Vollzug tätige Personen und Institutionen, wie zBsp. die Ethikkommissionen, unter «Patientenschutz» und «günstigen Rahmenbedingungen für die Forschung» verstehen und in welchem Verhältnis die beiden Ziele ihrer Ansicht nach zueinanderstehen sollen bzw. dürfen. Die Ergebnisse der Umfrage sind in einem schriftlichen Schlussbericht zu erfassen, der veröffentlicht wird.