Seit das Krebsregistrierungsgesetz am 1.1.2020 in Kraft getreten ist, sind alle Kantone verpflichtet, ein Krebsregister zu führen oder sich einem bestehenden anzuschliessen.
Die vom BAG beauftragte formative Evaluation untersucht die Umsetzung und die ersten Wirkungen des Gesetzes und seiner Verordnung. Zweck ist die Optimierung der Umsetzung und eine allfällige Revision des KRG und der KRV.
Im Fokus stehen die wichtigsten Regulierungsinstrumente in den Bereichen Patientenschutz, Meldung/Registrierung und Datenmanagement.