ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Forschungsstelle
BFE
Projektnummer
47014
Projekttitel
Rechtliches Regime der Windenergie in der Schweiz

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlussbericht
Anzeigen
-
-
-

Erfasste Texte


KategorieText
Schlussbericht
(Deutsch)
Wind zählt gemäss Art. 1 lit. f der Energieverordnung zu den erneuerbaren Energien. Das Energiegesetz hat sich in Art. 1 Abs. 2 lit. c die verstä rkte Nutzung der erneuerbaren Energien zum Ziel gesetzt. Mit der momentan produzierten Leistung von 5 GWh pro Jahr durch Windenergieanlagen in der Schweiz können ca. 1000 Haushalte versorgt werden. Ziel des Programms EnergieSchweiz ist es, bis im Jahr 2010 zusätzlich 0.8 % elektrische Energie aus erneuerbare Energien zu produzieren.1 Davon soll gemäss einer Medienmitteilung des UVEK der Anteil der Windenergie 10-20 % betragen. Dies entspricht einer Leistung von 50-100 GWh pro Jahr. Damit könnte der Bedarf von 20'000-30'000 Haushalten durch Windenergie gedeckt werden.Bis zur Erreichung dieses Ziels bedarf es aber noch einer Reihe von Abklärungen, besonders im Bereich der Raumplanung. Es müssen unter Abwägung verschiedenerInteressen geeignete Standorte für Windenergieanlagen gefunden werden. Die Bevölkerung muss frühzeitig über den Bau von Anlagen informiert werden, umspäteren Einsprachen gegen den Bau von Windenergieanlagen vorzubeugen.

Auftragnehmer/Contractant/Contraente/Contractor:
Albrecht Sigrid

Autorschaft/Auteurs/Autori/Authors:
Sigrid,Albrecht, Studentin der Rechtswissenschaft, Universität Zürich
Zugehörige Dokumente