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Forschungsstelle
BWO
Projektnummer
F2-039-19
Projekttitel
Baurechte mit gemeinnützigen Wohnbauträgern

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Gemeinnützige Wohnbauträger, Baurechte, Praxis, Ausmass
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Die Untersuchung soll Wissensgrundlagen schaffen zu Ausmass und Praxis in der Baurechtsvergabe an gemeinnützige Wohnbauträger anhand des Beispiels Kanton Zürich.
Projektziele
(Deutsch)
Die Untersuchung soll Wissensgrundlagen schaffen zu Ausmass und Praxis in der Baurechtsvergabe an gemeinnützige Wohnbauträger anhand des Beispiels Kanton Zürich.
Abstract
(Deutsch)
Der Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Kanton Zürich ist in den letzten Jahrzehnten gesunken. Er beträgt heute noch rund 10%. Ohne die Städte Zürich und Winterthur noch etwa 4.5%
Die Erhebung weist insgesamt 440 gemeinnützige Wohnbauträger im Kanton Zürich aus, mit einem Bestand von ca. 78'000 Wohnungen (Marktanteil rund 10%). Das Bundesamt für Statistik und das Amt für Statistik des Kantons Zürich weisen mit 9.2% einen zu tiefen Anteil an Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern aus. Ebenfalls sind nicht alle Wohnbauträger im GIS des Kantons Zürich erfasst.
Die höchsten Anteile an gemeinnützigem Wohnungsbau haben Zürich und Urdorf mit über 15%. Sechs Gemeinden folgen mit einem Anteil von über 10%.
Der Kanton Zürich selbst betreibt keine eigentliche Wohnbauförderung, sondern vergünstigt alleine mittels zinsloser Darlehen Wohnraum für Haushalte mit beschränktem Einkommen. Er vergibt auch keine Baurechte an gemeinnützige Wohnbauträger, sondern verkauft Wohnbauland in der Regel den Meistbietenden.
In 71.6% der Gemeinden des Kantons gibt es gemeinnützigen Wohnungsbau. In Zürich und den Gemeinden um den unteren Zürichsee am meisten, in Andelfingen, Affoltern und Dielsdorf am wenigsten. Bei den 440 gemeinnützigen Wohnbauträgern handelt es sich vornehmlich um Genossenschaften (88.6%), Stiftungen machen 9.3% und gemeinnützige Aktiengesellschaften noch 2% aus.
Von den 116 Gemeinden mit gemeinnützigem Wohnungsbau unterstützen 67 gemeinnützige Wohnbauträger. So ist die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in den Gemeinden des Kantons Zürich breit verankert. An erster Stelle steht die Abgabe von Land im Baurecht, insbesondere auch für den Bau von Alterswohnungen. In wieweit es sich beim Baurecht auch um eine effektive finanzielle Förderung (mit finanziellen Einbussen der öffentlichen Hand) handelt, müsste durch eine weitere Studie geprüft werden.
Auf Grund aktueller politischer Prozesse sowie steigender Bodenpreise und Mieten wird angenommen, dass in Zukunft eine vermehrte Wohnbauförderung durch Gemeinden stattfindet, der Marktanteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus jedoch weiter sinken wird. Dies weil die gemeinnützigen Wohnbauträger aus eigener Kraft bei den stetig steigenden Landpreisen nicht mitbieten können und insbesondere die Stadt Zürich keine grösseren Landreserven mehr im Baurecht vergeben kann.