Dieser Auftrag ist ein Teilprojekt der Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz vom 20. März 2015 (ZWG; SR 702). Gemäss Artikel 19 ZWG sollen das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) dem Bundesrat periodisch über die Wirkungen des ZWG Bericht erstatten - erstmals vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, d. h. im Jahr 2020.
Zur Vorbereitung dieser ersten Wirkungsanalyse hat INFRAS im Auftrag von ARE und SECO eine Vorstudie durchgeführt. Diese Vorstudie stellt Hypothesen zu den Wirkungen und zum Vollzug des ZWG auf und leitet davon ein Wirkungsmodell ab. Daraus hat INFRAS eine konzeptionelle Auslegeordnung zu den relevanten Wirkungen in den Bereichen Vollzug, Raum/Umwelt, Gesellschaft/Bevölkerung, Tourismus, regionale Wirtschaft und Staatshaushalt zusammengestellt und zentrale Fragestellungen formuliert. Diese Auslegeordnung diente als Grundlage – sowohl für das ARE und SECO zur Erarbeitung der Pflichtenhefte als auch für die Offertsteller der Vertiefungsstudien. Die Vorstudie half nicht zuletzt, die Themen zwischen ARE und SECO aufzuteilen und entsprechend Vertiefungsstudien auszuschreiben:
Auftraggeber
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Themenbereich
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Vertiefungsstudie
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Auftragnehmer
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ARE
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Vollzug, Raum/Umwelt, Gesellschaft/Bevölkerung
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Auswirkungen des ZWG: Evaluation des Vollzugs
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Infraconsult
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SECO
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Tourismus, Regionale Wirtschaft und Staatshaushalt
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Auswirkungen des ZWG: volkswirtschaftlicher Fokus
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Rütter Soceco
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Auswirkungen des ZWG: betriebswirtschaftlicher Fokus
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Hochschule Luzern, BHP
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Vor dem Hintergrund, dass ARE und SECO einen gemeinsamen Schlussbericht an den Bundesrat zu verfassen haben, ist die Koordination der Vertiefungsstudien von zentraler Bedeutung. ARE und SECO beziehen sich bei den Vertiefungsarbeiten gegenseitig eng mit ein, um die Kohärenz der Analysen sicherzustellen sowie um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Um für zukünftige Wirkungsanalysen eine Grundlage für Längs- und Querschnittvergleiche zu schaffen, werden nach Möglichkeit das methodische Vorgehen sowie die Auswahl von Fallbeispielen zwischen den Auftragnehmenden koordiniert. Wo im Arbeitsprozess sinnvoll, kann die Koordination unter Einbezug der Auftraggeberschaften auch direkt zwischen den Auftragnehmenden erfolgen.