Zweck der vom BAG in Auftrag gegebenen Studie ist die Klärung von Umsetzungsfragen im Rahmen der Einführung einer Zielvorgabe für das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Die Studie beinhaltet eine Methodik zur Bestimmung der Höhe der Zielvorgabe, die dafür notwendigen Datengrundlagen sowie Umsetzungsvorschläge zur Frage, ob sich die Zielvorgabe(n) und allfällige Korrekturmassnahmen am Wohnkanton der Versicherten oder am Standortkanton der Leistungserbringer orientieren sollen.