Das EBG ist die nationale Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention (RS 0.311.35) in der Schweiz. In dieser Funktion ist das EBG zuständig für die Erstellung des Staatenberichts an den Europarat. Ein erster solcher Bericht wird voraussichtlich 2020/21 fällig. Die Konvention verlangt in Art. 11, dass die Schweiz in regelmässigen Abständen einschlägige statistische Daten über Fälle von allen in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt sammelt und bevölkerungsbezogene Studien durchführt. Über die Ergebnisse ist im Staatenbericht dem Europarat Auskunft zu geben. Die Expertise zeigt auf, welche Daten der Europarat von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Staatenberichte zur Istanbul-Konvention verlangt, über welche Daten die Schweiz bereits verfügt und welche Statistiken zu welchen von der Istanbul-Konvention erfassten Gewaltformen Auskunft geben sowie welche Datenlücken vorhanden sind und wie diese behoben werden könnten.