Gemäss Art. 31 der Epidemienverordnung (EpV) überprüft das BAG periodisch die Wirksamkeit der Massnahmen zur Gesundheitsversorgung für Asylsuchende gemäss Art. 19 des Epidemiengesetzes (EpG). Das Evaluationskonzept formuliert Outputziele überprüfbar, entwickelt ein Wirkungsmodell und schafft die Grundlagendurch die Relevanz, Kohärenz, Wirksamkeit der Massnahmen evaluiert werden können.
Dabei wird der Aufgabenverteilung unter den Akteuren (Verantwortlichkeiten und Kompetenzen, Informations- und Kooperationsmechanismen) Rechnung getragen. Auch werden Kontexteinflüsse berücksichtigt.
Für die Gesundheitsversorgung für Asylsuchende wurde ein Wirkungsmodell entwickelt: Das Wirkungsmodell zeigt die wichtigsten Rahmenbedingungen, Strategien, Akteure, ihre Aktivitäten sowie die damit erwünschten und erzielten Wirkungen bei Adressaten und Betroffenen entlang der Wirkungskette (Konzept, Umsetzung, Output, Outcome, Impact) auf. Damit dient das Wirkungsmodell dem BAG und SEM als Grundlage für die künftige Evaluation. Es beinhaltet bereits Vorschläge zu Indikatoren und einzubeziehenden Daten bei einer Evaluation und schafft die Basis für die Überprüfung der Umsetzung, des Outputs und der erzielten Wirkungen.
Gleichzeitig schafft es für alle Beteiligten ein gemeinsam geteiltes Verständnis für die Thematik und dient so als Kommunikationsgrundlage.