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Forschungsstelle
EBG
Projektnummer
303-2019-27
Projekttitel
Evaluation - Vergabepraxis der Finanzhilfen an Projekte für die Periode 2015-2019

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
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Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
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Projektziele
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Abstract
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Umsetzung und Anwendungen
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Publikationssprachen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Finanzhilfen, Gleichstellungsgesetz, Gleichstellung im Erwerbsleben
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Die Evaluation soll in erster Linie eine Übersicht und Bilanz zur Finanzhilfevergabe an Projekte 2015 – 2019 erstellen. Sie soll über Nutzen und Wirkung der Finanzhilfen Auskunft geben. Zudem wird sie Empfehlungen zur weiteren Ausgestaltung der Vergabe formulieren.
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)
Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz Art. 14
Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
(Deutsch)
Legislaturprogramm 2015-2019

Punkt 8: Weitere Straterien des Bundesrates
8.2 Fachkräfteinitiative


Punkt 7: Straterie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019
Aktionsplan, Handlungsfeld 8, Ziel 8.2
Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf wie auch im Privaten ist garantiert, und die umfassende und wirksame Beteiligung der Frauen ist auf allen Entscheidungsebenen des wirtschaftlichen, politischen und öffentlichen Lebens gewährleistet. Die unbezahlte Care-Arbeit ist ausgewogener zwischen Frauen und Männern aufgeteilt
Projektziele
(Deutsch)
Die Evaluation verfolgt somit zwei Hauptziele und soll Folgendes ermöglichen:
- Rechenschaft über die 2015-2019 mit Finanzhilfen unterstützten Projekte ablegen.
- Empfehlungen für die weitere Entwicklung der Vergabepraxis formulieren.
Abstract
(Deutsch)
Gegenstand der Evaluation sind die im Zeitraum 2015-2019 vergebenen Finanzhilfen an Programme und Projekte gemäss Art. 14 Gleichstellungsgesetz (GlG). Zuständig für die Vergabe
der Finanzhilfen ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG).
Von 2017 bis 2020 gilt für die Vergabe der Gelder die Prioritätenordnung des EDI, die zwei Förderschwerpunkte setzt: Zum einen die Entwicklung und Einführung von Produkten und Instrumenten für Unternehmen insbesondere zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
und der Lohngleichheit (Schwerpunkt A) und zum anderen die Förderung der gleichwertigen
Teilhabe von Frauen und Männern in Berufen und Branchen mit Fachkräftemangel, in denen
eines der Geschlechter untervertreten ist (Schwerpunkt B).
Die Prioritätenordnung des EDI läuft Ende 2020 aus und es ist über die Ausrichtung der Finanzhilfen ab 2021 zu entscheiden. Als eine der Grundlagen für diesen Entscheid hat das EBG
das Forschungs- und Beratungsbüro INFRAS mit der Evaluation der Finanzhilfen in der Periode
2015 bis 2019 beauftragt.
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
Die Evaluation verfolgt zwei Hauptziele:
a) Rechenschaft ablegen über die von 2015-2019 mit den Finanzhilfen unterstützten Projekte,
b) Empfehlungen formulieren für die weitere Entwicklung der Vergabepraxis durch das EBG.
Zugehörige Dokumente
Publikationssprachen
(Deutsch)
Schlussbericht auf Deutsch und Französisch
Zusammenfassung auf Deutsch, Französisch und Italienisch