Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) ist 2007 in Kraft getreten. Darin ist festgelegt, dass die Ausbildung in den fünf universitären Medizinalberufen der Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie und Chiropraktik mit einer eidgenössischen Prüfung abgeschlossen wird.
Die vom BAG beauftragte Standortbestimmung soll eine Diskussionsgrundlage für eine Optimierung der Art und der Inhalte des eidgenössischen Prüfungssystems der fünf Berufe gemäss MedBG schaffen. Der Fokus richtet sich zunächst auf die Bereiche Humanmedizin und Zahnmedizin. Dazu werden verschiedene Optionen vom Beibehalten der eidgenössischen Prüfung in der jetzigen Form über eine Anpassung bis hin zur Abschaffung der eidgenössischen Prüfung untersucht und Empfehlungen für eine Verbesserung des Prüfungssystems formuliert.