Die vom BAG beauftragte Evaluation untersucht, ob die vom Transplantationsgesetz (TxG) angestrebten Ziele erreicht werden und der Vollzug des Gesetzes in der Praxis den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Da sich Teile des Gesetzes derzeit in einer Revision befinden, konzentriert sich eine erste, in sich abgeschlossene Etappe der Evaluation auf folgende Aspekte des TxG: A) die Information der Öffentlichkeit (Art. 61 TxG); B) die Todesfeststellung (Art. 9 TxG) und die damit verbundenen vorbereitenden medizinischen Massnahmen (Art. 8 TxG), beides im Hinblick auf eine mögliche Organspende; C) die Zuteilung von Organen (Art. 16–23 TxG) und die Qualität der Organtransplantationen (Art. 27 TxG).
Die Evaluation dient dazu, Verbesserungspotenziale in der Gesetzgebung und bei der Umsetzung in die Praxis zu identifizieren und dazu konkrete Empfehlungen zu formulieren.