Das BAV hat im Eisenbahnsystem insbesondere als Besteller und Eigner die Interessen des Bundes zu wahren. Bei den knapp vierzig Infrastrukturbetreiberinnen (ISB), mit denen der Bund jeweils Leistungsvereinbarungen (LV) nach Eisenbahngesetz (EBG) abschliesst, ortet das BAV aus verschiedenen Gründen organisatorisches Optimierungspotenzial. Die Erkenntnis fusst aber auf Indizien eher denn Beweise.
Die ISB sind in mancher Hinsicht sehr heterogen und dürfen es grundsätzlich auch bleiben. Der Bund soll jedoch eine Strategie zur Entwicklung der Infrastrukturlandschaft erarbeiten. Es geht dabei um verschiedene Aspekte, insbesondere Professionalisierung, Differenzierung und regionale Verankerung. In diesem Zusammenhang will das BAV aus unabhängiger Sicht untersuchen lassen, wo die ISB hinsichtlich Kosteneffizienz und Qualität ihre Stärken haben.