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Research unit
FOEN
Project number
ExSt.2018.861
Project title
Quellenzuordnung von organischem Aerosol mit massenspektrometrischen Filteranalysen

Inserted texts


CategoryText
Key words
(German)
Luft
Key words
(English)
Air
Key words
(French)
Air
Key words
(Italian)
Aria
Short description
(German)
Aerosole haben einen Einfluss auf das Klima und negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Zum Schutz der Gesundheit und Umwelt legt das Umweltschutzrecht Immissionsgrenzwerte für die Feinstaubbelastung (PM10; Staubteilchen bis zu einem Durchmesser von 10 ?m) fest. Bund, Kantone und Gemeinden überprüfen diese Werte an einer Vielzahl von Standorten, wobei oft Tagesproben auf Filter gesammelt werden. Aufgrund des hohen Anteils des organischen Aerosols (OA) am Feinstaub gilt ebendiesem organischen Feinstaub und seinen Quellen besondere Beachtung.
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Short description
(English)
Aerosole haben einen Einfluss auf das Klima und negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Zum Schutz der Gesundheit und Umwelt legt das Umweltschutzrecht Immissionsgrenzwerte für die Feinstaubbelastung (PM10; Staubteilchen bis zu einem Durchmesser von 10 ?m) fest. Bund, Kantone und Gemeinden überprüfen diese Werte an einer Vielzahl von Standorten, wobei oft Tagesproben auf Filter gesammelt werden. Aufgrund des hohen Anteils des organischen Aerosols (OA) am Feinstaub gilt ebendiesem organischen Feinstaub und seinen Quellen besondere Beachtung.
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(French)
Aerosole haben einen Einfluss auf das Klima und negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Zum Schutz der Gesundheit und Umwelt legt das Umweltschutzrecht Immissionsgrenzwerte für die Feinstaubbelastung (PM10; Staubteilchen bis zu einem Durchmesser von 10 ?m) fest. Bund, Kantone und Gemeinden überprüfen diese Werte an einer Vielzahl von Standorten, wobei oft Tagesproben auf Filter gesammelt werden. Aufgrund des hohen Anteils des organischen Aerosols (OA) am Feinstaub gilt ebendiesem organischen Feinstaub und seinen Quellen besondere Beachtung.
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(Italian)
Aerosole haben einen Einfluss auf das Klima und negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Zum Schutz der Gesundheit und Umwelt legt das Umweltschutzrecht Immissionsgrenzwerte für die Feinstaubbelastung (PM10; Staubteilchen bis zu einem Durchmesser von 10 ?m) fest. Bund, Kantone und Gemeinden überprüfen diese Werte an einer Vielzahl von Standorten, wobei oft Tagesproben auf Filter gesammelt werden. Aufgrund des hohen Anteils des organischen Aerosols (OA) am Feinstaub gilt ebendiesem organischen Feinstaub und seinen Quellen besondere Beachtung.
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Contractor
(German)
Paul Scherrer Institut, Villigen
Charged budget
(German)
BAFU
Legal basis
(German)
Art. 57 Abs. 1 RVOG Art. 57 al. 1 LOGA Art. 57 cpv. 1 LOGA
Copyright
(German)
Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
Information
(German)
Bundesamt für Umwelt BAFUAbteilung Luftreinhaltung und ChemikalienCH-3003 BernTel.: +41 58 462 93 12luftreinhaltung@bafu.admin.ch