ServicenavigationHauptnavigationTrailKarteikarten


Research unit
FOEN
Project number
ExSt.2016.649
Project title
Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Revision Teil Holzfeuerungen – Abklärungen zum Stand der Technik 2015

Inserted texts


CategoryText
Key words
(German)
Luftreinhaltung
Key words
(English)
Air Pollution Control
Key words
(French)
Protection de l'air
Key words
(Italian)
Protezione dell'aria
Short description
(German)
Die Einführung der totalrevidierten Bauproduktegesetzgebung in der Schweiz erfordert eine Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Zudem gelten in den Nachbarländern Deutschland (1. BImSchV und Österreich (Art. 15a B-VG) seit 01.01.2015 verschärfte Grenzwerte, welche eventuell auch in der Schweiz zum Stand der Technik erhoben werden sollen. Bei den Holzfeuerungen unterscheidet die LRV zwischen verschiedenen Anwendungen bzw. Feuerungsanlagen sowie zwischen Brennstoffen, Leistungen und Prüfzeitpunkten.
Short description
(English)
Die Einführung der totalrevidierten Bauproduktegesetzgebung in der Schweiz erfordert eine Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Zudem gelten in den Nachbarländern Deutschland (1. BImSchV und Österreich (Art. 15a B-VG) seit 01.01.2015 verschärfte Grenzwerte, welche eventuell auch in der Schweiz zum Stand der Technik erhoben werden sollen. Bei den Holzfeuerungen unterscheidet die LRV zwischen verschiedenen Anwendungen bzw. Feuerungsanlagen sowie zwischen Brennstoffen, Leistungen und Prüfzeitpunkten.
Short description
(French)
Die Einführung der totalrevidierten Bauproduktegesetzgebung in der Schweiz erfordert eine Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Zudem gelten in den Nachbarländern Deutschland (1. BImSchV und Österreich (Art. 15a B-VG) seit 01.01.2015 verschärfte Grenzwerte, welche eventuell auch in der Schweiz zum Stand der Technik erhoben werden sollen. Bei den Holzfeuerungen unterscheidet die LRV zwischen verschiedenen Anwendungen bzw. Feuerungsanlagen sowie zwischen Brennstoffen, Leistungen und Prüfzeitpunkten.
Short description
(Italian)
Die Einführung der totalrevidierten Bauproduktegesetzgebung in der Schweiz erfordert eine Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Zudem gelten in den Nachbarländern Deutschland (1. BImSchV und Österreich (Art. 15a B-VG) seit 01.01.2015 verschärfte Grenzwerte, welche eventuell auch in der Schweiz zum Stand der Technik erhoben werden sollen. Bei den Holzfeuerungen unterscheidet die LRV zwischen verschiedenen Anwendungen bzw. Feuerungsanlagen sowie zwischen Brennstoffen, Leistungen und Prüfzeitpunkten.
Contractor
(German)
Fachhochschule Nordwestschweiz, Prüfstelle für Holzfeuerungen Verenum, Zürich; Hochschule Luzern - Technik & Architektur
Charged budget
(German)
BAFU
Legal basis
(German)
Art. 57 Abs. 1 RVOG Art. 57 al. 1 LOGA Art. 57 cpv. 1 LOGA
Copyright
(German)
Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
Information
(German)
Bundesamt für Umwelt BAFUAbteilung Luftreinhaltung und ChemikalienCH-3003 BernTel: +41 58 462 93 12luftreinhaltung@bafu.admin.ch