Schlüsselwörter
(Deutsch)
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Luftreinhaltung
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Schlüsselwörter
(Englisch)
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Air Pollution Control
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Schlüsselwörter
(Französisch)
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Protection de l'air
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Schlüsselwörter
(Italienisch)
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Protezione dell'aria
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Kurzbeschreibung
(Deutsch)
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Die Einführung der totalrevidierten Bauproduktegesetzgebung in der Schweiz erfordert eine Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Zudem gelten in den Nachbarländern Deutschland (1. BImSchV und Österreich (Art. 15a B-VG) seit 01.01.2015 verschärfte Grenzwerte, welche eventuell auch in der Schweiz zum Stand der Technik erhoben werden sollen. Bei den Holzfeuerungen unterscheidet die LRV zwischen verschiedenen Anwendungen bzw. Feuerungsanlagen sowie zwischen Brennstoffen, Leistungen und Prüfzeitpunkten.
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Kurzbeschreibung
(Englisch)
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Die Einführung der totalrevidierten Bauproduktegesetzgebung in der Schweiz erfordert eine Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Zudem gelten in den Nachbarländern Deutschland (1. BImSchV und Österreich (Art. 15a B-VG) seit 01.01.2015 verschärfte Grenzwerte, welche eventuell auch in der Schweiz zum Stand der Technik erhoben werden sollen. Bei den Holzfeuerungen unterscheidet die LRV zwischen verschiedenen Anwendungen bzw. Feuerungsanlagen sowie zwischen Brennstoffen, Leistungen und Prüfzeitpunkten.
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Kurzbeschreibung
(Französisch)
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Die Einführung der totalrevidierten Bauproduktegesetzgebung in der Schweiz erfordert eine Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Zudem gelten in den Nachbarländern Deutschland (1. BImSchV und Österreich (Art. 15a B-VG) seit 01.01.2015 verschärfte Grenzwerte, welche eventuell auch in der Schweiz zum Stand der Technik erhoben werden sollen. Bei den Holzfeuerungen unterscheidet die LRV zwischen verschiedenen Anwendungen bzw. Feuerungsanlagen sowie zwischen Brennstoffen, Leistungen und Prüfzeitpunkten.
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Kurzbeschreibung
(Italienisch)
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Die Einführung der totalrevidierten Bauproduktegesetzgebung in der Schweiz erfordert eine Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Zudem gelten in den Nachbarländern Deutschland (1. BImSchV und Österreich (Art. 15a B-VG) seit 01.01.2015 verschärfte Grenzwerte, welche eventuell auch in der Schweiz zum Stand der Technik erhoben werden sollen. Bei den Holzfeuerungen unterscheidet die LRV zwischen verschiedenen Anwendungen bzw. Feuerungsanlagen sowie zwischen Brennstoffen, Leistungen und Prüfzeitpunkten.
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Auftragnehmer
(Deutsch)
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Fachhochschule Nordwestschweiz, Prüfstelle für Holzfeuerungen Verenum, Zürich; Hochschule Luzern - Technik & Architektur
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Belastetes Budget
(Deutsch)
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BAFU
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Gesetzliche Grundlage
(Deutsch)
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Art. 57 Abs. 1 RVOG Art. 57 al. 1 LOGA Art. 57 cpv. 1 LOGA
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Impressum
(Deutsch)
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Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
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Auskunft
(Deutsch)
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Bundesamt für Umwelt BAFUAbteilung Luftreinhaltung und ChemikalienCH-3003 BernTel: +41 58 462 93 12luftreinhaltung@bafu.admin.ch
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