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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
ExSt.2016.649
Projekttitel
Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Revision Teil Holzfeuerungen – Abklärungen zum Stand der Technik 2015

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Luftreinhaltung
Schlüsselwörter
(Englisch)
Air Pollution Control
Schlüsselwörter
(Französisch)
Protection de l'air
Schlüsselwörter
(Italienisch)
Protezione dell'aria
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Die Einführung der totalrevidierten Bauproduktegesetzgebung in der Schweiz erfordert eine Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Zudem gelten in den Nachbarländern Deutschland (1. BImSchV und Österreich (Art. 15a B-VG) seit 01.01.2015 verschärfte Grenzwerte, welche eventuell auch in der Schweiz zum Stand der Technik erhoben werden sollen. Bei den Holzfeuerungen unterscheidet die LRV zwischen verschiedenen Anwendungen bzw. Feuerungsanlagen sowie zwischen Brennstoffen, Leistungen und Prüfzeitpunkten.
Kurzbeschreibung
(Englisch)
Die Einführung der totalrevidierten Bauproduktegesetzgebung in der Schweiz erfordert eine Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Zudem gelten in den Nachbarländern Deutschland (1. BImSchV und Österreich (Art. 15a B-VG) seit 01.01.2015 verschärfte Grenzwerte, welche eventuell auch in der Schweiz zum Stand der Technik erhoben werden sollen. Bei den Holzfeuerungen unterscheidet die LRV zwischen verschiedenen Anwendungen bzw. Feuerungsanlagen sowie zwischen Brennstoffen, Leistungen und Prüfzeitpunkten.
Kurzbeschreibung
(Französisch)
Die Einführung der totalrevidierten Bauproduktegesetzgebung in der Schweiz erfordert eine Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Zudem gelten in den Nachbarländern Deutschland (1. BImSchV und Österreich (Art. 15a B-VG) seit 01.01.2015 verschärfte Grenzwerte, welche eventuell auch in der Schweiz zum Stand der Technik erhoben werden sollen. Bei den Holzfeuerungen unterscheidet die LRV zwischen verschiedenen Anwendungen bzw. Feuerungsanlagen sowie zwischen Brennstoffen, Leistungen und Prüfzeitpunkten.
Kurzbeschreibung
(Italienisch)
Die Einführung der totalrevidierten Bauproduktegesetzgebung in der Schweiz erfordert eine Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Zudem gelten in den Nachbarländern Deutschland (1. BImSchV und Österreich (Art. 15a B-VG) seit 01.01.2015 verschärfte Grenzwerte, welche eventuell auch in der Schweiz zum Stand der Technik erhoben werden sollen. Bei den Holzfeuerungen unterscheidet die LRV zwischen verschiedenen Anwendungen bzw. Feuerungsanlagen sowie zwischen Brennstoffen, Leistungen und Prüfzeitpunkten.
Auftragnehmer
(Deutsch)
Fachhochschule Nordwestschweiz, Prüfstelle für Holzfeuerungen Verenum, Zürich; Hochschule Luzern - Technik & Architektur
Belastetes Budget
(Deutsch)
BAFU
Gesetzliche Grundlage
(Deutsch)
Art. 57 Abs. 1 RVOG Art. 57 al. 1 LOGA Art. 57 cpv. 1 LOGA
Impressum
(Deutsch)
Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
Auskunft
(Deutsch)
Bundesamt für Umwelt BAFUAbteilung Luftreinhaltung und ChemikalienCH-3003 BernTel: +41 58 462 93 12luftreinhaltung@bafu.admin.ch