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Unité de recherche
OFEV
Numéro de projet
ExSt.2015.639
Titre du projet
Grundlagen und Handlungsanleitung für risikobasierte Kontrollen im schweizerischen Umweltrecht

Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)
Umweltrecht
Mots-clé
(Anglais)
Umweltrecht
Mots-clé
(Français)
Umweltrecht
Mots-clé
(Italien)
Umweltrecht
Description succincte
(Allemand)
Das schweizerische Umweltrecht sieht in zahlreichen Bereichen Kontrollen als Voll-zugsmassnahmen vor. Bei diesen Kontrollen wird ein breites Spektrum von Anlagen, Prozessen, Umweltmedien und umweltrelevanten Faktoren überprüft. Der Ansatz einer risikobasierten Kontrolle vermag einen Beitrag zum Sicherheitsgewinn für Mensch, Umwelt und Infrastruktur zu leisten.
Documents annexés
Description succincte
(Anglais)
Das schweizerische Umweltrecht sieht in zahlreichen Bereichen Kontrollen als Voll-zugsmassnahmen vor. Bei diesen Kontrollen wird ein breites Spektrum von Anlagen, Prozessen, Umweltmedien und umweltrelevanten Faktoren überprüft. Der Ansatz einer risikobasierten Kontrolle vermag einen Beitrag zum Sicherheitsgewinn für Mensch, Umwelt und Infrastruktur zu leisten.
Documents annexés
Description succincte
(Français)
Das schweizerische Umweltrecht sieht in zahlreichen Bereichen Kontrollen als Voll-zugsmassnahmen vor. Bei diesen Kontrollen wird ein breites Spektrum von Anlagen, Prozessen, Umweltmedien und umweltrelevanten Faktoren überprüft. Der Ansatz einer risikobasierten Kontrolle vermag einen Beitrag zum Sicherheitsgewinn für Mensch, Umwelt und Infrastruktur zu leisten.
Documents annexés
Description succincte
(Italien)
Das schweizerische Umweltrecht sieht in zahlreichen Bereichen Kontrollen als Voll-zugsmassnahmen vor. Bei diesen Kontrollen wird ein breites Spektrum von Anlagen, Prozessen, Umweltmedien und umweltrelevanten Faktoren überprüft. Der Ansatz einer risikobasierten Kontrolle vermag einen Beitrag zum Sicherheitsgewinn für Mensch, Umwelt und Infrastruktur zu leisten.
Documents annexés
Mandataire
(Allemand)
Interface CH-6003 Luzern
Budget imputé
(Allemand)
BAFU
Bases légales
(Allemand)
Art. 57 Abs. 1 RVOG Art. 57 al. 1 LOGA Art. 57 cpv. 1 LOGA
Droits d'auteur
(Allemand)
Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
Renseignements
(Allemand)
Bundesamt für Umwelt BAFUAbteilung RechtCH-3003 Bern recht@bafu.admin.ch Tel: +41 58 462 93 45,