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Unité de recherche
OFEV
Numéro de projet
ExSt.2014.426
Titre du projet
Rechtsfragen zu verschiedenen Anlagentypen im Zusammenhang mit dem Erlass lufthygienischer Emissionsbegrenzungen für Maschinen und Fahrzeuge

Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)
Recht, Luft
Mots-clé
(Anglais)
Law, air
Mots-clé
(Français)
Droit, air
Mots-clé
(Italien)
Diritto, aria
Description succincte
(Allemand)
Es ist vorgesehen, für eine grössere Anzahl von bisher noch nicht erfassten Anlagenarten neu vorsorgliche Emissionsbegrenzungen zu erlassen. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen bezüglich des Anlagenbegriffs, der Abgrenzung verschiedener Anlagentypen untereinander und der zweckmässigen Kombination sowie Platzierung von Vorschriften zur Emissionsbegrenzung. Sodann sind die Anforderungen der Rechtsgleichheit sowie des Aussenhandels- und Wirtschaftsvölkerrechts zu beachten.
Documents annexés
Description succincte
(Anglais)
Es ist vorgesehen, für eine grössere Anzahl von bisher noch nicht erfassten Anlagenarten neu vorsorgliche Emissionsbegrenzungen zu erlassen. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen bezüglich des Anlagenbegriffs, der Abgrenzung verschiedener Anlagentypen untereinander und der zweckmässigen Kombination sowie Platzierung von Vorschriften zur Emissionsbegrenzung. Sodann sind die Anforderungen der Rechtsgleichheit sowie des Aussenhandels- und Wirtschaftsvölkerrechts zu beachten.
Documents annexés
Description succincte
(Français)
Es ist vorgesehen, für eine grössere Anzahl von bisher noch nicht erfassten Anlagenarten neu vorsorgliche Emissionsbegrenzungen zu erlassen. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen bezüglich des Anlagenbegriffs, der Abgrenzung verschiedener Anlagentypen untereinander und der zweckmässigen Kombination sowie Platzierung von Vorschriften zur Emissionsbegrenzung. Sodann sind die Anforderungen der Rechtsgleichheit sowie des Aussenhandels- und Wirtschaftsvölkerrechts zu beachten.
Documents annexés
Description succincte
(Italien)
Es ist vorgesehen, für eine grössere Anzahl von bisher noch nicht erfassten Anlagenarten neu vorsorgliche Emissionsbegrenzungen zu erlassen. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen bezüglich des Anlagenbegriffs, der Abgrenzung verschiedener Anlagentypen untereinander und der zweckmässigen Kombination sowie Platzierung von Vorschriften zur Emissionsbegrenzung. Sodann sind die Anforderungen der Rechtsgleichheit sowie des Aussenhandels- und Wirtschaftsvölkerrechts zu beachten.
Documents annexés
Mandataire
(Allemand)
Rechtsanwälte Ettler, Brunner, Suter, Strütt; Zürich
Budget imputé
(Allemand)
BAFU
Bases légales
(Allemand)
Art. 57 Abs. 1 RVOG Art. 57 al. 1 LOGA Art. 57 cpv. 1 LOGA
Droits d'auteur
(Allemand)
Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
Renseignements
(Allemand)
Bundesamt für Umwelt BAFUAbteilung Recht CH-3003 BernTel: +41 31 322 93 45recht@bafu.admin.ch