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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
ExSt.2014.376
Projekttitel
Grundlagen für die Klärung offener Fragen bei der rechtlichen Regulierung neuer Pflanzenzuchtverfahren

Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Biotechnologie
Schlüsselwörter
(Englisch)
Biotechnology
Schlüsselwörter
(Französisch)
Biotechnologie
Schlüsselwörter
(Italienisch)
Biotecnologia
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Neu gezüchtete Pflanzensorten werden in der Schweiz unterschiedlich reguliert. Welche neu gezüchteten Sorten rechtlich als GVO gelten, ist 1990 definiert worden. Seither sind mehrere neue Pflanzenzuchtverfahren entwickelt worden, die gentechnische Methoden auf eine Weise nutzen, wie sie 1990 nicht absehbar war.
Zugehörige Dokumente
Kurzbeschreibung
(Englisch)
Neu gezüchtete Pflanzensorten werden in der Schweiz unterschiedlich reguliert. Welche neu gezüchteten Sorten rechtlich als GVO gelten, ist 1990 definiert worden. Seither sind mehrere neue Pflanzenzuchtverfahren entwickelt worden, die gentechnische Methoden auf eine Weise nutzen, wie sie 1990 nicht absehbar war.
Zugehörige Dokumente
Kurzbeschreibung
(Französisch)
Neu gezüchtete Pflanzensorten werden in der Schweiz unterschiedlich reguliert. Welche neu gezüchteten Sorten rechtlich als GVO gelten, ist 1990 definiert worden. Seither sind mehrere neue Pflanzenzuchtverfahren entwickelt worden, die gentechnische Methoden auf eine Weise nutzen, wie sie 1990 nicht absehbar war.
Zugehörige Dokumente
Kurzbeschreibung
(Italienisch)
Neu gezüchtete Pflanzensorten werden in der Schweiz unterschiedlich reguliert. Welche neu gezüchteten Sorten rechtlich als GVO gelten, ist 1990 definiert worden. Seither sind mehrere neue Pflanzenzuchtverfahren entwickelt worden, die gentechnische Methoden auf eine Weise nutzen, wie sie 1990 nicht absehbar war.
Zugehörige Dokumente
Auftragnehmer
(Deutsch)
AWEL - Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Abfaliwirtschaft und Betriebe, Sektion Biosicherheit, Kt Zürich
Belastetes Budget
(Deutsch)
BAFU
Gesetzliche Grundlage
(Deutsch)
Art. 57 Abs. 1 RVOG Art. 57 al. 1 LOGA Art. 57 cpv. 1 LOGA
Impressum
(Deutsch)
Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
Auskunft
(Deutsch)
Bundesamt für Umwelt BAFUAbteilung Boden und BiotechnologieCH-3003 BernTel: +41 31 322 93 49contact.biotech@bafu.admin.ch