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Unité de recherche
OFEV
Numéro de projet
ExSt.2013.188
Titre du projet
Stärkung des Vollzugs im Umweltbereich

Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)
Vollzug, Umweltpolitik
Mots-clé
(Anglais)
Vollzug, Umweltpolitik
Mots-clé
(Français)
Vollzug, Umweltpolitik
Mots-clé
(Italien)
Vollzug, Umweltpolitik
Description succincte
(Allemand)
Die Bundesumweltvorschriften werden oftmals im föderalen Vollzug umgesetzt. Dieser weist Stärken und Schwächen auf. Letztere führen mitunter zum Auftreten von Vollzugsdefiziten. Sie liegen dann vor, wenn die für den Vollzug verantwortliche Stelle (Bund, Kanton, Ge-meinde, beauftragte Private) ihren vom Gesetz vorgesehenen Aufgaben nicht oder nur teil-weise nachkommt.
Documents annexés
Description succincte
(Anglais)
Die Bundesumweltvorschriften werden oftmals im föderalen Vollzug umgesetzt. Dieser weist Stärken und Schwächen auf. Letztere führen mitunter zum Auftreten von Vollzugsdefiziten. Sie liegen dann vor, wenn die für den Vollzug verantwortliche Stelle (Bund, Kanton, Ge-meinde, beauftragte Private) ihren vom Gesetz vorgesehenen Aufgaben nicht oder nur teil-weise nachkommt.
Documents annexés
Description succincte
(Français)
Die Bundesumweltvorschriften werden oftmals im föderalen Vollzug umgesetzt. Dieser weist Stärken und Schwächen auf. Letztere führen mitunter zum Auftreten von Vollzugsdefiziten. Sie liegen dann vor, wenn die für den Vollzug verantwortliche Stelle (Bund, Kanton, Ge-meinde, beauftragte Private) ihren vom Gesetz vorgesehenen Aufgaben nicht oder nur teil-weise nachkommt.
Documents annexés
Description succincte
(Italien)
Die Bundesumweltvorschriften werden oftmals im föderalen Vollzug umgesetzt. Dieser weist Stärken und Schwächen auf. Letztere führen mitunter zum Auftreten von Vollzugsdefiziten. Sie liegen dann vor, wenn die für den Vollzug verantwortliche Stelle (Bund, Kanton, Ge-meinde, beauftragte Private) ihren vom Gesetz vorgesehenen Aufgaben nicht oder nur teil-weise nachkommt.
Documents annexés
Mandataire
(Allemand)
Interface, Luzern
Budget imputé
(Allemand)
BAFU
Bases légales
(Allemand)
Art. 57 Abs. 1 RVOG Art. 57 al. 1 LOGA Art. 57 cpv. 1 LOGA
Droits d'auteur
(Allemand)
Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
Renseignements
(Allemand)
Bundesamt für Umwelt BAFUAbteilung RechtCH-3003 Bernrecht@bafu.admin.chTel: +41 31 322 93 45