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Unité de recherche
OFEV
Numéro de projet
ExSt.2013.113
Titre du projet
Evaluation der Fördermassnahmen zur Strukturverbesserung der Forstbetriebe

Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)
Wald und Holz
Mots-clé
(Anglais)
Forest and timber
Mots-clé
(Français)
Forêts et bois
Mots-clé
(Italien)
Bosco e legno
Description succincte
(Allemand)
Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen wurde auf die Periode 2008-2011 neu geregelt. Im Sinne einer effizienteren Verwendung der Mittel wurden Art, Umfang und Finanzierung auch des waldwirtschaftlichen Leistungsprogramms mittels einer Programmvereinbarung mit den Kantonen und neu mit globalen Finanzhilfen aufgegleist. Nach Ablauf der ersten Finanzierungsperiode wollte das BAFU überprüfen, wie wirksam und effizient die in der ersten Finanzierungsperiode ergriffenen Massnahmen im Bereich Waldwirtschaft waren.
Documents annexés
Description succincte
(Anglais)
Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen wurde auf die Periode 2008-2011 neu geregelt. Im Sinne einer effizienteren Verwendung der Mittel wurden Art, Umfang und Finanzierung auch des waldwirtschaftlichen Leistungsprogramms mittels einer Programmvereinbarung mit den Kantonen und neu mit globalen Finanzhilfen aufgegleist. Nach Ablauf der ersten Finanzierungsperiode wollte das BAFU überprüfen, wie wirksam und effizient die in der ersten Finanzierungsperiode ergriffenen Massnahmen im Bereich Waldwirtschaft waren.
Documents annexés
Description succincte
(Français)
Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen wurde auf die Periode 2008-2011 neu geregelt. Im Sinne einer effizienteren Verwendung der Mittel wurden Art, Umfang und Finanzierung auch des waldwirtschaftlichen Leistungsprogramms mittels einer Programmvereinbarung mit den Kantonen und neu mit globalen Finanzhilfen aufgegleist. Nach Ablauf der ersten Finanzierungsperiode wollte das BAFU überprüfen, wie wirksam und effizient die in der ersten Finanzierungsperiode ergriffenen Massnahmen im Bereich Waldwirtschaft waren.
Documents annexés
Description succincte
(Italien)
Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen wurde auf die Periode 2008-2011 neu geregelt. Im Sinne einer effizienteren Verwendung der Mittel wurden Art, Umfang und Finanzierung auch des waldwirtschaftlichen Leistungsprogramms mittels einer Programmvereinbarung mit den Kantonen und neu mit globalen Finanzhilfen aufgegleist. Nach Ablauf der ersten Finanzierungsperiode wollte das BAFU überprüfen, wie wirksam und effizient die in der ersten Finanzierungsperiode ergriffenen Massnahmen im Bereich Waldwirtschaft waren.
Documents annexés
Mandataire
(Allemand)
ETH Zürich, Professur Umweltpolitik und Umweltökonomie
Budget imputé
(Allemand)
BAFU
Bases légales
(Allemand)
Art. 57 Abs. 1 RVOG Art. 57 al. 1 LOGA Art. 57 cpv. 1 LOGA
Droits d'auteur
(Allemand)
Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
Renseignements
(Allemand)
Bundesamt für Umwelt BAFUAbteilung WaldCH-3003 BernTel: +41 31 324 78 64wald@bafu.admin.ch