Die geführten Analysen zeigen, dass alle drei geplanten Massnahmen (1. Reduktion der Pflichtteile; 2.Stundung von Ausgleichsverpflichtungen; 3. Bewertung des Unternehmens zum Zeitpunkt der Zuwendung) den Handlungsspielraum des Erblassers bzw. Unternehmensnachfolgers erhöhen und daher positive Effekte auf familieninterne Nachfolgeprozesse haben sollten. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen, insbesondere der Reduktion der Pflichtteile, hat der Erblasser in höherem Masse die Möglichkeit, Nachfolgelösungen umzusetzen, die ihm aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheinen. Untersuchungen zeigen, dass dies auch positive Wachstumseffekte und damit volkswirtschaftliche Wirkungen zur Folge hat.