Während es zum Umweltschutzgesetz, zum Natur- und Heimatschutzgesetz, zum Gewässerschutzgesetz sowie zum CO2-Gesetz seit mehreren Jahren je einen entsprechenden Gesetzeskommentar gibt, fehlte ein solcher bisher zum Waldgesetz. Dies obschon die Ansprüche der Gesellschaft an die diversen Leistungen des Waldes seit den 1950-er Jahren laufend zunehmen. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des Umstandes, dass sich heute immer mehr Rechtsfragen in und um den Wald stellen, hat sich die Universität Luzern dazu bereit erklärt, die Projektorganisation für die Erstellung eines Kommentar zum Waldgesetz zu übernehmen. Der Bund hat sich zusammen mit den Kantonen sowohl finanziell als auch im Bereich der Qualitätssicherung an der Erstellung dieses Kommentars massgeblich beteiligt. Zudem fungiert Florian Wild, Leiter der Abteilung Recht beim BAFU, als Mitherausgeber dieses juristischen Werks.
Der Kommentar behandelt das Waldgesetz artikelweise mit der Auslegung und Erklärung des Gesetzestextes. Er kann zu einem wirksamen Umweltschutz beitragen und die Auslegung der Gesetzgebung sowie ihre Entwicklung unterstützen. Die Kommentierung der einzelnen Artikel enthält soweit sinnvoll Bezüge zu den dazugehörigen Verordnungen und zu anderen relevanten Bundesgesetzen. Die Kommentierungen sind teilweise auf Deutsch, teilweise auf Französisch erstellt worden, wobei die Hauptbegriffe in einem Glossar übersetzt werden. Ausserdem wurde für jede Kommentierung zu einem Artikel jeweils eine Zusammenfassung in der anderen Sprache sowie in Italienisch erstellt.
Die Buchvernissage der Kommentierung ist Ende Juni 2022 bei der Universität Luzern geplant.