Das Führungsmodell Bund hat die drei Hauptziele in den ersten vier Betriebsjahren 2017-2020 über weite Strecken erreicht. Die Instrumente zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit, namentlich die Globalbudgets im Eigenbereich oder die Bildung und Auflösung von Reserven, werden als nützlich erachtet. Sie haben die Flexibilität und die Handlungsspielräume der Verwaltung erhöht - ohne Steuerungsverlust des Parlaments. Die Leistungsvereinbarungen zwischen Departement und Verwaltungseinheit entfalten wenig Zusatznutzen für die Verwaltungsführung und –kultur, weil sie oft dieselben Inhalte wie die Jahresziele des Bundesrates und der Voranschlag mit IAFP enthalten. Letzterer verknüpft die Aufgaben und Finanzen im Budget und im Finanzplan systematisch, er wird von Politik und Verwaltung als nützlich und zweckmässig beurteilt.
Mehrere Empfehlungen der externen Evaluator/innen wurden bereits mit den laufenden Verbesserungen umgesetzt, etwa die Koordination der politischen und finanziellen Planung sowie die Optimierung der IT-Tools zu ihrer Erfassung und Auswertung. Zwei weitere Empfehlungen sollen nun durch gezielte Optimierungen umgesetzt werden. Mit der Flexibilisierung der Leistungsvereinbarung sollen die Vorschriften zu ihrer Gestaltung aufgehoben werden, nicht aber die Vorgabe, dass Diskussionen zwischen Departements-Vorsteher/in und Amtschef/in über Prioritäten und Ziele sowie Ergebnisse schriftlich festgehalten werden. Mit der Straffung der Finanzberichterstattung soll auf redundante Kommentare künftig ganz sowie auf vereinzelte Leistungsgruppen, Ziele und Messgrössen bei Bedarf verzichtet werden.