Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) ist 2007 in Kraft getreten. Darin ist festgelegt, dass die Ausbildung in den fünf universitären Medizinalberufen der Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie und Chiropraktik mit einer eidgenössischen Prüfung abgeschlossen wird.
Eine Standortbestimmung soll eine Diskussionsgrundlage für eine Optimierung der Art und der Inhalte des eidgenössischen Prüfungssystems schaffen. Zur Vorbereitung wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, in der Wirkungsmodelle des MedBG insgesamt und zu den eidgenössischen Prüfungen erstellt und ein Vorgehensvorschlag für die Durchführung der Standortbestimmung erarbeitet wurden.