Das BAG ist basierend auf dem Bundesgesetz vom 28.09.2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) für die Erkennung und Überwachung von übertragbaren Krankheiten zuständig. Darin eingeschlossen ist, bei Bedarf und in Absprache mit den Kantonen ebenfalls epidemiologische Abklärungen durchzuführen (EpG Art. 15). Ausbrüche von healthcare-assoziierten Infektionen beschränken sich in der Regel auf ein Spital. Es kommt jedoch vor, dass solche Ausbrüche ein regionales oder sogar nationales Ausmass annehmen. Dann ist eine epidemiologische Abklärung notwendig, die mehrere Spitäler oder sogar das spitalexterne Umfeld einschliesst. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfügt weder über die Mittel noch über die Kompetenzen für solche Abklärungen. Es möchte diese jedoch unterstützen, damit die Infektionsquellen kontrolliert und dadurch weitere Fälle vermieden werden können. Epidemiologische Untersuchungen ermöglichen auch, die Verbreitung der resistenten Keime zu verhindern. Sie sind somit in erster Linie Teil der Nationalen Strategie zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von Spital- und Pflegeheiminfektionen (Strategie NOSO), tragen aber auch zur Umsetzung der Nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen (Strategie StAR) bei.
Im Auftrag vom BAG soll Swissnoso in der raschen Abklärung von neu auftretenden Epidemien, Häufungen von Erregern und anderen Gefahren durch Erstellen und Aufrechterhalten der Bereitschaft bei Sachverhaltsklärungen solcher Ereignisse mit flexiblen Strukturen und Prozessen mitzuwirken unterstützen.