Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) am 1. Januar 1996 wurde die Verbilligung der Prämien für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eingeführt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lässt alle 3 bis 4 Jahre die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung im Rahmen von Wirkungsanalysen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) untersuchen.
Die Untersuchungen fliessen in einen Experten-/Forschungsbericht, welcher Einblicke in das finanzielle Engagement der Kantone ermöglicht und fundierte Aussagen über die Wirksamkeit der Prämienverbilligung bei verschiedenen Modellhaushalten enthält.
Die Arbeiten zum Monitoring 2017 fanden im Jahr 2018 statt. Der Bericht «Monitoring 2017» wurde Ende 2018 publiziert. Der Vertrag enthält auch eine Option für den nächsten Monitoringbericht, der voraussichtlich «Monitoring 2020» heissen wird. Vorbereitungsarbeiten finden bereits im 2019 und 2020 statt, die Hauptarbeit wird aber im Jahr 2021 stattfinden.