Das ARE muss von Gesetzes wegen (SVAG) regelmässig Aktualisierungen der Staukosten vornehmen. Nun gilt es, folgende Kostenbestandteile zu aktualisieren:
- Gesamtstaukosten für das Jahr 2015, d. h.
- Stauzeitkosten sowie
- staubedingte Umwelt-, Klima-, Energie- und Unfallkosten.
- Stauzeitkosten
- Stauzeitkosten für die Jahre 2015, 2016, 2017 sowie
- Vom Schwerverkehr verursachte Stauzeitkosten.
Mit Blick auf diese Aktualisierungen hat das ARE Ende Dezember 2016 MK Consulting GmbH beauftragt, methodische Überlegungen anzustellen, wie die Staukosten in Zukunft zweckmässigerweise ermittelt werden können. Dabei wurden zwei Aktualisierungszeiträume unterschieden: eine kurzfristige Optik (ohne neue Echtzeitdaten ab 2015ff) und eine mittelfristige Optik (in Erwartung neuer Echtzeitdaten). Diese Anforderungen entsprechen dem Zeitraum «kurzfristige Optik» der erwähnten Methodikstudie (ARE-internes Grundlagenpapier, nicht publiziert). Entsprechend geht es in diesem Projekt darum, die dort gemachten methodischen Überlegungen umzusetzen.