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Forschungsstelle
BAFU
Projektnummer
00.0237.PZ
Projekttitel
Zwischenevaluation NFA-Programmvereinbarungen Waldwirtschaft 2016-2019 – Programmziel 1 „Optimale Bewirtschaftungsstrukturen und –prozesse“

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Untersuchte staatliche Massnahme
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Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
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Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Zwischenevaluation, Programmvereinbarungen, Vollzugsinstrumente, Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Auf der Grundlage von Art. 38a Abs. 1 Bst. b WaG unterstützt der Bund Massnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen der Betriebe der Waldwirtschaft (Finanzhilfen). Die Umsetzung innerhalb der Programmvereinbarungen im Umweltbereich (Teil Waldbewirtschaftung – Programmziel 1) wurde auf die 4. Periode hin (2016-2019) komplett überarbeitet. Für die Analyse und Interpretation sowie für die Weiterentwicklung dieses Förderinstruments wurden folgende Punkte evaluiert: Massnahmen der Kantone (Output); Akzeptanz / Reaktion der Kantone (Impact 1) ; Akzeptanz / Reaktion der Empfänger (Impact 2); Wirkung bei den Empfängern (Outcome-Perspektive)
Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)
Massnahmen des Bundes zur Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen der Betriebe der Waldwirtschaft (Finanzhilfen gemäss Art. 38a Abs. 1 Bst. b WaG) / Umsetzung des Ziel 6 der Waldpolitik 2020 (vom Bundesrat am 31. August 2011 gutgeheissen) zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)
921.0 Bundesgesetz über den Wald – Art. 38a Abs. 1 Bst. b WaG 921.01 Verordnung über den Wald – Art. 43 Abs. 1 Bst. b WaV
Politische Schlussfolgerungen des Bundesrates
(Deutsch)
Die Zwischenevaluation stellt fest: das Förderinstrument der angepassten Programmvereinbarungen ist auf Kurs. Die Umsetzung über ein kantonales Konzept wird aktuell von rund der Hälfte der Kantone umgesetzt und findet dort eine gute Akzeptanz seitens des Kantons und der Empfänger. Auf der Ebene der Wirkung, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft besteht jedoch mit der integralen Sicht der Sicherstellung aller Waldfunktionen weiterhin Handlungsbedarf. Das BAFU hat aus den Resultaten seine Folgerungen gezogen und diese mit den Kantonen und weiteren Akteuren diskutiert. Den Kantonen, Waldeigentümern, Bewirtschaftern, Waldfachleuten oder Verbänden bietet sich die Gelegenheit, ebenfalls eine Standortbestimmung vorzunehmen und ihr Engagement gemäss den vorgeschlagenen Stossrichtungen der Studie zu justieren.
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)