Eine hohe Luftverschmutzung durch Schadstoffe wie Feinstaubpartikel führt zu gravierenden Gesundheits- und Umweltschäden. Diese volkswirtschaftlichen Folgekosten werden allein für die Schweizer Bevölkerung auf über 11 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. In den letzten Jahrzehnten hat die Schweiz beachtliche Erfolge im Kampf gegen die generelle Luftverschmutzung erzielt. Aber bis zum Ziel einer unbedenklichen Luftqualität ist es noch ein weiter Weg.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist federführend für die Durchsetzung von Vorgaben in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Der gesetzeskonforme Vollzug der LRV obliegt mehrheitlich den Kantonen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat in der vorliegenden Evaluation untersucht, mit welcher Strategie, Mitteln und Instrumenten die Schweiz eine hohe Luftqualität sicherstellt.
Die Luftschadstoffbelastung kann seit Jahren gesenkt werden, die Vollzugskosten liegen jedoch nur vereinzelt vor
Die Schweiz hat sich vor rund zehn Jahren zu weitreichenden Schutzzielen in der Luftreinhaltung verpflichtet. Messdaten zeigen, dass die Luftschadstoffbelastung seit 40 Jahren andauernd sinkt. Trotz dieser Erfolge sind auch künftig Anstrengungen zur Erreichung der Schutzziele nötig. Konkret sind weitere Reduktionen der primären sowie der Vorläufergase von sekundären Feinstaubemissionen von 40 Prozent gegenüber dem Bezugsjahr 2005 notwendig.
Schätzungen darüber, zu welchen Kosten die Umsetzung der LRV im Bereich Feinstaub führt, liegen nur für einzelne Massnahmen vor, ein Gesamtbild fehlt. Fachlich fundierte Informationen zur Schätzung der Kosten sind von hohem umweltpolitischem Interesse. Ökonomische Kostenbetrachtungen würden ermöglichen, den Nutzen umweltpolitischer Massnahmen besser einordnen und bewerten zu können. Aus diesen Gründen empfiehlt die EFK, eine höhere Kostentransparenz im Bereich der Luftreinhaltung anzustreben.
Eine Stärkung des föderalen Vollzugs ist wichtig
Die Umsetzung der LRV ist eine Verbundaufgabe über alle Staatsebenen hinweg. Ein Vorteil dieses Systems ist, dass die Kantone den Vollzug der LRV besser den lokalen Gegebenheiten und spezifischen Belastungssituationen anpassen können. Nachteilig wirkt sich der damit verbundene hohe Koordinationsaufwand aus. Im Zuge dieser dezentralen Umsetzung besteht zudem das Risiko, dass wirkungsvolle Massnahmen aufgrund kantonal unterschiedlicher Interessenslagen und Vollzugsdefizite, etwa durch Gewährung von langen Fristen, verzögert oder uneinheitlich umgesetzt werden.
Wenngleich der heutige Vollzug sich über die Jahre eingespielt hat, sieht die EFK noch Optimierungspotenzial für eine weitere Stärkung des Vollzugs. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass definierte Massnahmen mit hoher Wirksamkeit und einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis umgesetzt werden.