Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist für spezifische Vollzugsaufgaben im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes zuständig. Dies sind einerseits die Prüfung der Gesuche sowie die Erteilung der Ausnahmebewilligungen für Betäubungsmittel gemäss Artikel 8 Absatz 5 Betäubungsmittelgesetz und andererseits die Vollzugsarbeiten bei der heroingestützten Behandlung mit Diacetylmorphin (kurz: HeGeBe). Mit diesem Mandat prüft das BAG seine Vollzugsarbeiten, um allenfalls Optimierungen vornehmen zu können.