Die Legionellose ist in der Schweiz von zunehmender Bedeutung, die Anzahl der jährlich registrierten Fälle resp. die Inzidenz nimmt stetig zu, die Letalität ist mit 5 bis 10% der Erkrankten hoch.
Mit dem neuen Schweizer Lebensmittelrecht, das am 1. Mai 2017 in Kraft tritt, werden für Duschwasser sowie für Wasser von Gemeinschaftsbädern Höchstwerte für Legionellen festgelegt. Bei Überschreitung der Höchstwerte sind Sanierungsmassnahmen einzuleiten. Die analytische Referenzmethode zur Untersuchung von Wasser auf Legionellen, die Norm EN/ISO 11731, beruht auf Kultivierungsverfahren zur Isolierung von Legionellen und zur Abschätzung ihrer Anzahl. Sie ist zeitaufwändig (mehrere Tage) und unter Umständen arbeitsintensiv. Insbesondere für epidemiologische Untersuchungen vor Ort, z.B. in komplexen Grossbauten, wären Schnellnachweisverfahren notwendig. Sie sollten sich auch eignen, um lebende und tote (geschädigte) Legionellen zu differenzieren, um Sanierungsmassnahmen in Gebäuden, wie z.B. die Desinfektion von kontaminierten Leitungssystemen, evaluieren zu können.
Nachdem ein am BLV neu entwickeltes analytisches Verfahren mithilfe der Durchflusszytometrie (Flow Cytometry) vielversprechende Ansätze, aber nur teilweisen Erfolg gezeigt hatte, soll nun ein PCR-Nachweisverfahren für Legionellen in Wasser etabliert werden, welches die Differenzierung lebender und toter Zellen erlaubt.