Gemäss Artikel 45 Absatz 3 des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) werden die Mehrjahresprogramme der Ressortforschung in Form von ressortübergreifenden Forschungskonzepten ausgearbeitet. Dieses Mandat liefert eine spezielle Methodik und ein geeignetes Vorgehen, um ressortübergreifende Forschungsprioritäten zu bestimmen und davon abgeleitet eine zielführende Koordination derselben sicherzustellen.
Die Federführung liegt beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI. Weitere beteiligte Ämter sind das Bundesamt für Umwelt BAFU, das Bundesamt für Gesundheit BAG und das Bundesamt für Energie BFE (Mitfinanzierer).