Gemäss Schweizerischer Gesetzgebung besteht für Recyclingdünger (flüssiges oder festes Gärgut, Kompost) aus Abfallbehandlungsanlagen eine Pflicht zur regelmässigen Analyse von Nährstoffen, Schadstoffen und Fremdstoffen. Der Vollzug und die Systematik (Analysenhäufigkeit, Rhythmus, Bonus/Malus, Probenahme) dieser drei Analysen ist je separat auf Stufe Verordnung (resp. Vollzugshilfe) oder Weisungen und Empfehlung geregelt und wird nicht einheitlich gehandhabt. Punktuell besteht Unsicherheit in Bezug auf die anzuwendenden Methoden.
Das BLW Bundesamt für Landwirtschaft erarbeitet 2017 gemeinsam mit dem BAFU Bundesamt für Umwelt ein Konzept zur schweizweiten Harmonisierung der Analysehäufigkeit auf Nähr-, Schad- (Schwermetalle) und Fremdstoffe für Kompost-, Vergärungsprodukte und vergorene Hofdünger. Beabsichtigt ist, die Analysesystematik für Nähr-, Schad- und Fremdstoffe im Rahmen der Düngerverordnung (DüV) auf Weisungsstufe zu regeln. Zu diesem Zweck wird Ende Mai / Anfangs Juni 2017 eine Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Vertretungen der involvierten Bundesämter (BAFU, BLW, ev. BFE), der kantonalen Umwelt- und Landwirtschaftsämter sowie der Branche (Ökostrom Schweiz, Biomasse Suisse, ev. Inspektorat) einberufen werden. Die neue Analysensystematik soll ab dem 1.1.2019 in der DüV geregelt sein.
Vorgängig zu den Arbeiten der Arbeitsgruppe ist z.H. BLW und BAFU ein Vorschlag zur Harmonisierung der Analysensystematik im Sinne eines Arbeitspapiers zu erstellen. Das Arbeitspapier stellt die aktuelle Lage dar und schlägt eine harmonisierte Systematik für den Vollzug der drei Analysenbereiche vor. Die vorliegende Offerte bezieht sich auf die Erarbeitung dieses Arbeitspapiers.