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Unité de recherche
BFEG
Numéro de projet
303-2016-27
Titre du projet
Diskussionspapier zum Diskriminierungspotenzial einzelner Erklärungsfaktoren zur Messung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Mots-clé
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Description succincte
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Objectifs du projet
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Résumé des résultats (Abstract)
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Mise en oeuvre et application
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Langues de publication
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Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Allemand)
Lohngleichheit / Diskriminierung / Statistik
Description succincte
(Allemand)

Im Rahmen der Erfüllung des Postulates Noser 14.3388 „Erhebung zur Lohngleichheit. Verbesserung der Aussagekraft“ gab das EBG eine unabhängige Expertenstudie in Auftrag. Am 18. November 2015 verabschiedete der Bundesrat seinen Bericht zu dieser Studie. Ziel dieser Studie war es zu überprüfen, ob das Analysemodell der nationalen Statistik (Spezialauswertung Lohngleichheit, BFS) und das Standard-Analysemodell des Bundes für Lohngleichheitskontrollen auf betrieblicher Ebene (EBG) aus wissenschaftlicher Sicht angemessen sind, um Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auf nationaler Ebene zu erklären bzw. um Lohndiskriminierungen auf betrieblicher Ebene festzustellen. Geprüft wurden u.a. die Faktoren, die zur Erklärung resp. Rechtfertigung von geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden in die Analysen einbezogen werden. Bei der Beurteilung der bestehen den und möglichen zusätzlichen Faktoren zur Erklärung resp. Rechtfertigung von geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden wurde insbesondere untersucht, inwiefern diese Faktoren und die Art und Weise, wie sie konkret definiert bzw. gemessen werden (Operationalisierung) potentiell geschlechterdiskriminierend sein könnten. Ziel des zu erstellenden Diskussionspapiers ist es, diese Überlegungen zum Diskriminierungspotenzial der Faktoren resp. deren Operationalisierung aus juristischer und arbeitssoziologischer Sicht zu vertiefen und gestützt darauf Empfehlungen zu formulieren, welche dieser Faktoren für ein Analysemodell der nationalen Statistik ohne Faktoren mit Diskriminierungspotenzial aus juristischer Sicht geeignet sind.

Objectifs du projet
(Allemand)
Aufgrund der Lohnstrukturerhebung (LSE) lassen sich Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern statistisch feststellen. In der Spezialauswertung Lohngleichheit wird anhand einer Reihe von Faktoren die geschlechtsspezifische Lohndifferenz in eine erklärbare und eine nicht erklärbare aufgeteilt. Mit der vorliegenden Untersuchung wird das Diskriminierungspotenzial dieser Faktoren aus juristischer Sicht geprüft.
Résumé des résultats (Abstract)
(Allemand)
Zur Umsetzung es Auftrages analysieren die Autoren vorab umfassend nationale und internationale Vorgaben und leiten daraus die rechtlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Statistik ab. In einem nächsten Schritt vertiefen sie die Problematik, dass Statistiken in Diskriminierungsfragen ein Janusgesicht zeigen, indem sie zum einen sachgerechte Grundlage für eine wirksame Bekämpfung von Diskriminierung bilden (und deshalb auch aus diskriminierungsrechtlicher Sicht notwendig sind) aber zum anderen gleichzeitig ein Diskriminierungspotenzial im Sinne eines Generalisierungsunrechts in sich bergen. Die Würdigung der einzelnen Faktoren des Analysemodells  erfolgt auf der Basis der Erkenntnisse aus den vorangehenden Teilen.

Download: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dokumentation/publikationen-allgemein/publikationen-arbeit.html
Mise en oeuvre et application
(Allemand)

Auf der Grundlage der Erkenntnisse leiten die Autorenfolgenden Empfehlungen an die zuständigen Bundesbehörden ab:

Die Evaluation führte zum Ergebnis, dass die Faktoren „Zivilstand“, „Arbeitspensum“ und „Lohnarten“ angesichts ausdrücklicher Belege in der Gesetzgebung und Rechtsprechung für eine Diskriminierung im Analysemodell zu streichen sind. Rechtliche Gründe führen auch zur Empfehlung, auf die Aufnahme der neu vorgeschlagenen Faktoren „Effektive Berufserfahrung“, „Arbeitszeitmodelle“ und „Physische und psychische Belastungen“ zu verzichten. Bei letztgenanntem Faktor wird eine Aufnahme in das Analysemodell dann empfohlen, wenn eine diskriminierungsfreie Erhebung machbar ist. Im Interesse der Vergleichbarkeit der Ergebnisse muss eine Retropolation der bisherigen Auswertungen anhand des neuen Modells (ohne die Faktoren „Zivilstand“, „Arbeitspensum“ und „Lohn“) durchgeführt werden. Bei den Faktoren „Aufenthaltstatus“, „Region“, „Höchste abgeschlossene Ausbildung“, „Potenzielle Erwerbserfahrung“, „Dienstjahre“, „Branche“, „Berufliche Stellung“, Kompetenzniveau“, „Ausgeübter Beruf“ und „Firmengrösse“ fehlen eindeutige rechtliche Indizien (explizite Rechtsnormen bzw. einschlägige Rechtsprechung), die eine Streichung der Variablen rechtfertigen würden. Allerdings sind die durch die Faktoren „Berufliche Stellung“ und „Kompetenzniveau“ im Rahmen des Analysemodells der nationalen Statistik als erklärbar definierten Lohnunterschiede möglicherweise teilweise auf Beschäftigungsdiskriminierungen bzw. ggf. auch auf Diskriminierungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt an sich zurückzuführen. Dies muss bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden. Schliesslich wird empfohlen, dass Gerichte bei der Bezugnahme auf Daten des Analysemodells Zurückhaltung üben, da LSE und Analysemodell einen statistischen und nicht einen Einzelfallzweck verfolgen.
Langues de publication
(Allemand)
DE/FR
IT/EN (Executive Summary und Zusammenfassung)