In einem ersten Arbeitsschritt ist abzuklären, welches die relevantesten Datengrundlagen sind, die zu aktualisieren sind, resp. ob neue relevante Datengrundlagen vorliegen, die berücksichtigt werden sollten. Ebenso sind Abklärungen betreffend Korrekturen in der Methodik zu machen. Am Schluss des ersten Arbeitsschrittes ist eine Liste mit den abgeklärten Datengrundlagen und den abgeklärten allfälligen methodischen Korrekturen zu erstellen, inklusive einer Begründung und Empfehlung, welche Anpassungen im Aktualisierungstool aus welchem Grund vorgenommen werden sollen. Es sollen auch Empfehlungen gemacht werden, welche Anpassungen rückwirkend (für die konsistente Zeitreihe 2010-2014) vorgenommen werden sollen. Die Liste dient als Basis für die Diskussion und die Entscheidung über die anschliessend auszuführenden Arbeiten.
Im zweiten Schritt werden die entsprechenden Datengrundlagen erarbeitet und ins bestehende Masterfile des Aktualisierungstools eingefügt, so dass ein neues Masterfile entsteht. Danach sollen mit dem neuen Masterfile die Berechnungen für das Jahr 2015 durchgeführt werden. Ebenfalls Teil des zweiten Arbeitsschrittes ist die Analyse der Veränderungen sowie die Erstellung einer Zeitreihe von 2010 bis 2015, die methodisch konsistent ist und sich an den Berechnungen 2015 orientiert.
Die ausgeführten Arbeiten werden in einem dritten Arbeitsschritt in einem Bericht übersichtlich und transparent dokumentiert. Der Bericht beinhaltet alle vorgenommenen Änderungen (Datengrundlagen, Methodik), die Ergebnisse für das Jahr 2015 und die neu berechnete Zeitreihe 2010 bis 2014 sowie die Analyse der Unterschiede im Vergleich zum bisherigen Vorgehen.
Detailliertere Angaben sind dem Pflichtenheft und der Offerte zu entnehmen.