Unternehmen der sozialen und beruflichen Integration (USBI) bergen ein grosses Potenzial hinsichtlich der Integration von Klienten/innen der Invalidenversicherung (IV), Arbeitslosenversicherung (ALV) und Sozialhilfe. Ziel des Mandats ist es, Grundlagen zu schaffen, damit Leistungsvereinbarungen künftig zielführender eingesetzt werden können und das Potenzial von USBI zur sozialen und beruflichen Integration noch besser genutzt werden kann. Zur Förderung des Instruments der Leistungsvereinbarung in der Zusammenarbeit mit USBI wird den Sozialwerken eine geeignete Hilfestellung zur Verfügung gestellt. Primäres Ziel der Hilfestellung ist es, die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Sozialwerken und USBI mit einer Verbesserung bestehender Leistungsvereinbarungen zu steigern und damit die Integration der in die USBI vermittelten Klienten/innen weiter zu fördern.