Im Nachgang zur Inkraftsetzung des EpG per 1.1.2016 sind neue Aufgaben im Vollzug zu erbringen. Im Bereich der lebensmittel- und wasserübertragenen Infektionskrankheiten geht es darum, mit geeigneten Daten die Prävention und die Entwicklung von Massnahmen zu fördern. Die bisherigen Grundlagen sind angesichts der neuen Rechtsgrundlagen, den Fortschritten in der Labordiagnostik sowie neueren Forschungsergebnissen zu revidieren.
Ziele: Unter anderem sollen die Testhäufigkeit und Positivitätsraten von Legionellen über die letzten Jahre sowie die Hepatitis A-Daten des obligatorischen Meldesystems über die letzten Jahre analysiert und die Ergebnisse publiziert werden.