Das Ziel der Rückkehrberatung ist die Förderung der selbständigen und kontrollierten Ausreise sowie die Unterstützung der Rückkehr und der Wiedereingliederung der Begünstigten im Herkunfts- oder einem Drittstaat. Zurzeit bieten in der Schweiz 24 Rückkehrberatungsstellen eine Beratung an. In der Mehrheit der Kantone betreiben die kantonalen Behörden die Rückkehrberatungsstellen. Einige Kantone haben Dritte mit der Rückkehrberatung mandatiert. Die Rückkehrberatung in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes stellt aktuell IOM sicher.
Das Projekt hat zum Ziel, Grundlagen zur Qualitätsbeurteilung und -sicherung und Effizienzmessung im Bereich der Rückkehrberatung zu schaffen. Es sollen für die Rückkehrberatung geeignete Qualitäts- und Effizienzkriterien definiert und anschliessend für eine Evaluation von mindestens zehn Rückkehrberatungsstellen genutzt werden. Damit soll erstmals eine breit abgestützte Bilanz zur Qualität und Effizienz der Rückkehrberatung sowie möglicher „Best Practices“ dieser in der Schweiz gezogen werden.