Ziel des Katasters ist, die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, welche ein Grundstück betreffen, in aktueller und zuverlässiger Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die zuverlässigen Informationen des ÖREB-Katasters erhöhen die Rechtssicherheit beim Grundeigentum und führen zu einer effizienteren Informationsbeschaffung.
Ab 2016 hat der Aufbau der Indikatoren zur Evaluation des ÖREB-Katasters gemäss GeoIG Artikel 43 zu erfolgen. Die Frist für die Evaluation nach Artikel 43 Absatz 1 GeoIG beginnt mit der Betriebsaufnahme in der ersten Gemeinde im Rahmen der 2. Etappe zu laufen. Weil in den Pilotkantonen Bern und Zürich die Flächendeckung noch zu erreichen ist und ab 2016 zusätzlich Gemeinden in deren ÖREB-Portalen aufgeschaltet werden, muss faktisch die Evaluation per 2016 starten.
Gemäss Geoinformationsgesetz GeoIG Art. 43 muss der Bundesrat innerhalb von sechs Jahren nach Einführung des Katasters über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen dessen Notwendigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit überprüfen. Dabei werden die Fortschritte im Vergleich zur Zwischenevaluation von 2017 auf der Basis von stichprobenartigen Abfragen, online-Befragungen bei professionellen Zielgruppen, telefonischen Befragungen von Grundstückbesitzern und -Interessenten, sowie Angaben von Bund und Kantonen zu Kosten und Zugriffszahlen gemessen.