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Forschungsstelle
SWISSTOPO
Projektnummer
OEREB16
Projekttitel
Evaluation des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Untersuchte staatliche Massnahme
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Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
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Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
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Publikationssprachen
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
ÖREB Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Notwendigkeit Zweckmässigkeit Wirtschaftlichkeit Wirksamkeit
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Ziel des Katasters ist, die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, welche ein Grundstück betreffen, in aktueller und zuverlässiger Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die zuverlässigen Informationen des ÖREB-Katasters erhöhen die Rechtssicherheit beim Grundeigentum und führen zu einer effizienteren Informationsbeschaffung.

Ab 2016 hat der Aufbau der Indikatoren zur Evaluation des ÖREB-Katasters gemäss GeoIG Artikel 43 zu erfolgen. Die Frist für die Evaluation nach Artikel 43 Absatz 1 GeoIG beginnt mit der Betriebsaufnahme in der ersten Gemeinde im Rahmen der 2. Etappe zu laufen. Weil in den Pilotkantonen Bern und Zürich die Flächendeckung noch zu erreichen ist und ab 2016 zusätzlich Gemeinden in deren ÖREB-Portalen aufgeschaltet werden, muss faktisch die Evaluation per 2016 starten.  

Gemäss Geoinformationsgesetz GeoIG Art. 43 muss der Bundesrat innerhalb von sechs Jahren nach Einführung des Katasters über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen dessen Notwendigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit überprüfen. Dabei werden die Fortschritte im Vergleich zur Zwischenevaluation von 2017 auf der Basis von stichprobenartigen Abfragen, online-Befragungen bei professionellen Zielgruppen, telefonischen Befragungen von Grundstückbesitzern und -Interessenten, sowie Angaben von Bund und Kantonen zu Kosten und Zugriffszahlen gemessen.

Untersuchte staatliche Massnahme
(Deutsch)
Auftrag OEREB
Gesetzliche Grundlage der Wirksamkeitsüberprüfung
(Deutsch)
GeoIG Art. 43
Bezug zu den politischen Schwerpunkten des Bundesrates
(Deutsch)
Ziel 2: Der Bund erbringt seine staatlichen Leistungen effizient und möglichst digital
Publikationssprachen
(Deutsch)
deutsch französisch
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Zwischenevaluation 2017: Bericht «Einführung des Katasters für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster): Evaluation der 2. Etappe, Erhebungen 2016/2017 (Nullmessung)»

Das Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) hält fest, dass der Kataster einer Evaluation zu unterziehen ist. Die Evaluation hat zum Ziel, die Notwendigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Katasters zu überprüfen. Im Auftrag des Bundesamtes für Landestopografie (swisstopo) hat Interface Politikstudien Forschung Beratung in Luzern ein Indikatorensystem mit acht Indikatoren erarbeitet, mittels welchem sich die Zielerreichung überprüfen lässt.

Bericht Zwischenevaluation 2017

Evaluation 2021 ÖREB-Kataster: Bericht gemäss Artikel 43 Absatz 1 GeoIG

-> Vgl. Anlagen
Politische Schlussfolgerungen: Das VBS wurde beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2023 eine Vernehmlassungsvorlage einer Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformation zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen für den ÖREB-Kataster zu unterbreiten. Im Rahmen der Ausarbeitung der Vorlage sind folgende Punkte zu prüfen: a. Auflösung von Doppelspurigkeiten mit dem Grundbuch b. Ersatzlose Streichung der Haftungsregelung c. Ergänzung ÖREB-Kataster mit behördenverbindliche Beschränkungen.
Zugehörige Dokumente