Die Analyse evaluiert den Status quo und im Anschluss Lücken-speziell hinsichtlich des revidierten Epidemiengesetz sowie der darauf gestützten Epidemienverordnung- im gesundheitlichen Angebot und im Prozess der Zuweisung vom Bund zu den Kantonen von Asylsuchenden.
Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene revidierte Epidemiengesetz (EpG) soll insbesondere den Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten sicherstellen. Mit Inkraftsetzung des Gesetzes hat der Bundesrat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beauftragt, gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und den involvierten kantonalen Stellen ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, mittels welchem zukünftig der Schutz der Asylsuchenden und der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten gewährleistet werden kann. Um eine Grundlage zur Erarbeitung des geforderten Konzepts zu erhalten, hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des BAG, des SEM, der Kantonsärzteschaft und der kantonalen Asylkoordinatoren/-innen sowie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) beschlossen, eine Analyse der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in den Zentren des Bundes und der Kantone durchzuführen.